U.B.H. unterstützt den Ortsbeirat (OB) Johannesberg wegen Tennishalle

24.12.2019

Zur Zeit gibt es seit 1994 einen Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Bad Hersfeld und dem Tennisclub Johannesberg e.V. bis zum Jahr 2043. Durch diesen wurde über einen Untererbbaurechtsvertrag  mit der Tennishallen GBR eine Tennishalle und ein sog. „Bürgerraum“ errichtet und betrieben. Die GBR hat die Tennishalle einschl. Bürgerraum seit Ende September 2019 geschlossen und möchte nunmehr aus dem bisherigem Untererbbaurechtsvertrag aussteigen. Als Folge ist, dass seit diesem Zeitraum kein Tennisbetrieb stattfindet und der Bürgerraum nicht zur Verfügung steht, was den Sport und den Ortsbezirk Johannesberg erheblich benachteiligt.

Der Vorstand des TC Johannesberg ist sehr bemüht, einen neuen Investor für die Tennishalle zu finden  und ist auch fündig geworden. Es wird jedoch erforderlich sein, den vorhandenen Erbbaurechtsvertrag  mit dem Untererbbaurechtsvertag bis zum Jahre 2070 zu verlängern.

Daher hat  der OB Johannesberg beschlossen, dass der Erbbaurechtsvertrag bis ins Jahr 2070 verlängert wird. „Nur so lässt sich ein neuer Investor finden“, so Dieter Göbel, aktives U.B.H. Mitglied und gleichzeitig stellv. OB-Vorsitzender.

Ein solcher Betreiber, der neue  Investitionen vornehmen muss, erhält damit Planungssicherheit für die kommenden 50 Jahre.

„Die U.B.H.“, so Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Schülbe, „unterstützt das Vorhaben.

Die dauerhafte Nutzung der Tennishalle kann nicht nur so ermöglicht werden, sondern sie kommt auch dem Hallentennissport für den gesamten Bereich der Stadt Bad Hersfeld zugute. Hinzu kommt, dass es weiterhin einen Bürgerraum für Veranstaltungen vieler Art gibt. „Nur so ergibt sich weiterhin ein wichtiger Beitrag für das gesellschaftliche Leben in diesem Ortsbezirk mit mehreren Tausend Anwohnern“, so Dieter Göbel abschliessend.