Bürgersprechstunde

17.02.2019

In Rahmen einer Bürgersprechstunde der U.B.H. äußerten sich betroffene Bürger über das Thema ABWASSER:

 

„Städtisch angeordnete TV-Inspektionen in den Entwässerungsleitungen auf Privatgrundstücken sind vermeintlich rechtswidrig

 

Wegen der Vorgehensweise des Bad Hersfelder Abwasserbetriebs in den letzten Jahren sind viele Grundeigentümer in Bad Hersfeld stark verunsichert. Laut Rechnungen bzw. „Bescheide“ der Verwaltung, müssen viele Bürger, die vom Abwasserbetrieb veranlassten TV-Untersuchungen bezahlen und bis zu 10.000 €uro teure Reparaturen vornehmen lassen. „Dabei sei das Ganze eine große Gewinnvermehrungsmaßnahme für in Aufträgen erstickende Privatbetriebe“, so äußerten sich die in der Bürgersprechstunde versammelten Grundstückseigentümer mit Unverständnis

Anlass ist die Tatsache, dass der Abwasserbetrieb vor Jahren begann, ohne Genehmigung des Eigentümers, die Entwässerungsleitungen auf dem Privatgrundstück untersuchen zu lassen. Häufig mit der Folge, dass reale aber auch unterstellte Schäden aufgelistet wurden, mit der Maßgabe, diese beseitigen zu lassen.

Einige der betroffenen Bürger haben deswegen bereits Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel eingereicht. Nach Ansicht der Kläger und deren Anwälte ist die städt. Entwässerungssatzung teilweise rechtswidrig bzw. sogar nichtig.

Zuständig sei allein die Obere Wasserbehörde. Demnach muss der Abwasserbetrieb die angefallenen Kosten selbst tragen. Der Versuch, diese auf die Grundstückseigentümer umzulegen, ist völlig untauglich. Dabei wird auch darauf verwiesen, dass die zuständigen Behörden bereits ab 2006 ff. u.a. vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Abwasserkanäle auf Privatgrund zu überprüfen. Auch wenn eine geänderte Satzung förmlich was anderes aussagen sollte.

Nach Ansicht der Kläger wird der Abwasserbetrieb auf den Kosten sitzen bleiben und die Finanzlage des Betriebs weiter verschlechtern. Ein worst case Szenario wäre die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

„Natürlich ist aber auch klar, dass real auftretende Schäden auf dem Privatgrundstück zeitnah repariert werden müssen, da das Grundwasser und das Haus natürlich geschützt werden müssen. Das ist den Eigentümern bewusst, wobei viele von ihnen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, die dazu genommen werden kann“.

 

„Die U.B.H. bleibt an diesem Thema dran und erwägt auch parlamentarisch aktiv zu werden. Wir unterstützen die Hauseigentümer, und auch die Mieter“, so Werner Kubetzko, stellv. U.B.H. Fraktionsvorsitzender.

 „Es ist aber auch selbstverständlich, dass real auftretende Schäden auf dem Privatgrundstück zeitnah repariert werden müssen, da das Grundwasser und das Haus geschützt werden müssen. Das ist den Eigentümern bewusst, wobei viele von ihnen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, die dazu in Anspruch genommen werden kann“ ergänzt der Stadtverordnete und Vorsitzende des Bauausschusses Karl Heinz Hüter.