Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Bad Hersfeld

31.01.2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen und

der Magistrat wird gebeten,


1. Alle Vorarbeiten umgehend vorzunehmen mit dem Ziel, dass keine
Strassenbeiträge mehr innerhalb Bad Hersfelds erhoben werden
können ( = Aufhebungssatzung zur Straßenbeitragssatzung vom
13.12.2013)
2. Die Vorarbeiten sind den zuständigen Ausschüssen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen
3. Im Sinne der Resolution der Bürgermeister des Landkreises Hersfeld-
Rotenburg die Landesregierung aufzufordern, dass das wohlhabende
Land die diesbezüglichen Kosten übernimmt und diese nicht den
Kommunen aufbürdet.
4. Lösungsvorschläge zu erarbeiten, damit die Betroffenen, die bereits in
den letzten Jahren Strassenbeiträge leisten mussten, zum Teil mit
existenzieller Belastung, einen Ausgleich erhalten; und zwar rückwirkend
bis zum 1.6.2018.

Kurzbegründung:
Durch das Gesetz des Landes Hessen „zur Neuregelung der Erhebung von
Strassenbeiträgen“ vom 28.5.2018 können die Kommunen auf die Erhebung von
Strassenbeiträgen verzichten. Es gibt also keine Rechtspflicht mehr, Strassenbeiträge zu erheben.


Der Verzicht auf die Erhebung von Straßenbeiträgen ist bitter notwendig.
In der Vergangenheit kam es immer wieder dazu, dass Straßenbeiträge sogar in
fünfstelliger Größenordnung eingefordert wurden. Sie bedeuteten häufig eine
existenzielle Belastung.
Immer mehr Kommunen verzichten bereits auf die Erhebung von Straßenbeiträgen.
Der Erhalt der städtischen Straßen ist eine Gemeinschaftsaufgabe und dient der
Daseinsfürsorge für alle EinwohnerInnen.
Des Weiteren ist wichtig, das Land Hessen in die Pflicht zu nehmen, für die finanzielle
Deckung des Aufwands für den Um-oder Ausbau bzw. Sanierung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen in den hessischen Kommunen zu sorgen.
Das wohlhabende Land Hessen muss den jeweiligen Aufwand übernehmen und darf
die Kommunen, insbesondere die finanzschwachen, nicht allein lassen.