Strassenbeiträge in Bad Hersfeld abschaffen

Anfragen 25.10.2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

Der Magistrat wird gebeten, alle städtischen Strassen, die in den kommenden 5 Jahren grundhaft erneuert werden sollen, zu erfassen, aufzulisten, die jeweiligen, kalkulierbaren Kosten zu ermitteln und den Kostenanteil für die jeweils betroffenen Bürger-Innen auszuweisen. Den Ausschüssen Stadtplanung und Umwelt sowie dem Haupt-und Finanzausschuss ist bis zum Ende des Jahres 2018 darüber zu berichten.

Kurzbegründung:

Die jeweiligen Kostenanteile für die betroffenen Bürger-Innen/Eigentümer betragen teilweise einen fünfstelligen Euro-Betrag. Dies ist unzumutbar und teils existenziell. Der Erhalt der städtischen Strassen ist eine Gemeinschaftsaufgabe und dient der Daseinsfürsorge für alle Einwohner-Innen. Daher muss die Kommune alle Kosten tragen.

Deshalb verzichten immer mehr Kommunen in Hessen und darüberhinaus auf die Erhebung von Strassenbeiträgen nach grundhafter Erneuerung – entsprechend gesetzlicher Neuregelung. Nach Ansicht der U.B.H. muss dieser Verzicht auch in Bad Hersfeld umgehend umgesetzt werden. Der obige Berichtsantrag ist die notwendige Vorstufe für einen endgültigen Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung, der Anfang 2019 erfolgen soll. Darüber hinaus ist das Land in die Pflicht zu nehmen.