ANTRAG gemäß §12 der GO der STVV

Antrag 2018

ANTRAG gemäß §12 der GO der STVV der

betreffend „Resolution Straßenausbaubeiträge“

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld beschließt folgende Resolution und bittet den Magistrat, den Beschluss an die hessische Landesregierung, den hessischen Landtag sowie die Fraktionen des hessischen Landtages weiterzugeben zur entsprechenden Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung.

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld fordert die Abschaffung der § 11 und § 11a des hessischen KAG (Kommunales Abgabengesetz, hier: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen) und teilt ausdrücklich die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich bei einem Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch das Land. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld fordert die Landesregierung und die Fraktionen im hessischen Landtag auf, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eine entsprechende „Kompensationsregelung“ zu schaffen, diese mit ausreichenden Haushaltmitteln im Landeshaushalt zu unterlegen und in Kraft treten zu lassen.“

Begründung:

Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist für viele Städte und Gemeinden in Hessen zur Finanzierung dieser Maßnahmen unerlässlich, auch die Stadt Bad Hersfeld kann aufgrund ihrer Haushaltslage hierauf nicht verzichten. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld ist sich dabei bewusst, dass die Erhebung dieser Beiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Belastung darstellt, jedoch können die für den Straßenausbau erforderlichen Investitionen aus den Erträgen unserer Stadt und den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleiches allein nicht aufgebracht werden. • Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion im hessischen Landtag erwarten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nun zu Recht von ihren gewählten politischen Vertretern vor Ort Antworten auf die Frage, ob auch unsere Kommune von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und künftig auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach §§ 11 und 11a KAG verzichten kann. Aus den dargestellten Gründen und aus unserer Verantwortung für die Zukunft und Eigenständigkeit unserer Stadt können wir von der durch diesen Gesetzentwurf eingeräumten Wahlmöglichkeit nur dann Gebrauch machen, wenn es für die Abschaffung von Anliegerbeiträgen einen finanziellen Ausgleich aus Mitteln des Landes gibt, der diese vollständig kompensiert. Ohne einen finanziellen Ausgleich der Einnahmeausfälle haben wir keine Wahlfreiheit. • Die im Jahre 2013 geschaffene Möglichkeit der wiederkehrenden Beiträge nach § 11a KAG ist in der Praxis keine Lösung, da der Umstieg mit erheblicher Rechtsunsicherheit und einem hohen Verwaltungsaufwand einschließlich dem der Verwaltungsgerichtsbarkeit verbunden ist. Statt mehrere 100.000 € jährliche laufende Kosten für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen auszugeben (und einen Beitragskrieg mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu entfachen), sollten diese Summen sinnvoller in den Straßenerhalt und die Straßenerneuerung investiert werden.

Für die SPD-Stadtverordnetenfraktion Karsten Vollmar, Fraktionsvorsitzender
Für die CDU-Stadtverordnetenfraktion Andreas Rey, Fraktionsvorsitzender
Für die NBL/Grüne-Stadtverordnetenfraktion Andrea Zietz, Fraktionsvorsitzende
Für die FDP-Stadtverordnetenfraktion Bernd Böhle, Fraktionsvorsitzender
Für die UBH-Stadtverordnetenfraktion Hans-Jürgen Schülbe, Fraktionsvorsitzender
Für die FWG/Die LINKE-Stadtverordnetenfraktion Jürgen Richter, Fraktionsvorsitzender